Budaörs v Ungarn - ein Erfolg ohne Präzedenzfall für unsere Kanzlei
2018.02.18.
Dr. Tibor Bihary, Managing Partner unserer Kanzlei, vertrat die Gemeinde Budaörs in einer Schadensersatzklage gegen den ungarischen Staat in Bezug auf die Einführung des sogenannten "Solidaritätsbeitrags". Diese besondere neue "Steuer" belastet die Stadt enorm und unverhältnismäßig, während sie aus rechtlicher Sicht höchst zweifelhaft und problematisch ist. Experten sagen, dass dieser Fall eine klare Darstellung der Missbrauchsgesetzgebung ist. Das Gericht erster InstanzIn beurteilte, in einer Klage, die von den Anwälten von beider Parteien mit tiefschneidenden dogmatischen und juristischen theoretischen Argumenten belegt wurde, die Stadt Budaörs - vertreten durch unsere Kanzlei - zu Gewinnern und stellte gleichzeitig fest, dass die Immunität des Staates gegen die zivilrechtliche Haftung nicht besteht. Die Sache ist jetzt vor der Curia (Oberster Gerichtshof), wo die zu prüfende Frage ist, ob gewöhnliche Gerichte ein Gesetz für unwirksam halten können und somit in zivilrechtlicher Hinsicht Schaden anrichten können, ohne eine Entscheidung von der Verfassungsgericht.